Polsterer und Polsterinnen fertigen auf der Grundlage von Fachzeichnungen und technischen Unterlagen Polstermöbel und Matratzen. Sie bauen aus Bestandteilen wie Polstergrund, Federungen sowie Füllstoffen Polster auf, schneiden Bezugsstoffe zu, nähen die einzelnen Stoffteile zusammen und beziehen die Polsterelemente. Schließlich bringen sie Verzierungen an, befestigen die Polster am Gestell, montieren Füße oder Rollen und prüfen, ob das fertige Möbelstück den Vorgaben entspricht. In Sitz- und SchIafmöbel mit verstellbaren Positionen bauen sie mechanische oder elektronische Steuerungselemente ein. Insbesondere in der Serienfertigung verwenden sie vorgefertigte Formteile und setzen computergesteuerte Maschinen und Anlagen ein. Neben Neuanfertigungen führen Polsterer und Polsterinnen auch Reparaturen aus und restaurieren Polstermöbel.
Polsterer können in Betrieben der Polstermöbelindustrie, der Matratzenherstellung, des Raumausstatterhandwerks beschäftigt sein.
Die Ausbildung erfolgt in modernen Werkstätten des Berufsbildungswerkes bei intensiver Einbindung von mehrwöchigen Betriebspraktika.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Voraussetzungen:
- Keine bestimmte Schulbildung erforderlich, empfohlen: Hauptschul-, Sonderschul- oder mittlerer Bildungsabschluss
- allgemeine handwerklich-gestalterische Geschicklichkeit, Sinn für Formen und Farben
- gutes bzw. entsprechend korrigiertes Sehvermögen, insbesondere Nahsehen
- gute mathematische Kenntnisse
- technisches Verständnis im Umgang mit Maschinen und beim Lesen von Zeichnungen
- Fingerfertigkeit und handwerkliches Geschick
- Sorgfalt und Konzentrationsvermögen
- Sinn für textiles Gestalten
- Positive Einstellung zu Digitalisierung / Digitales Verständnis
Ausbildungsschwerpunkte:
- Verarbeitung von Werk- und Hilfsstoffen, Herstellen von Verbindungen, Montage von Teilen
- Auswahl von Werkzeugen und Geräten, Maschinen und Anlagen einrichten und bedienen
- Herstellung von Schnittschablonen, Zuschnitt, Zusammenstellen und Nähen
- Vorbereitung von Gestellen, Polstergrund und Unterfederungen
- Herstellen von Polstern, Beziehen und Befestigen
- vorgefertigte Formteile in Passform bringen und beziehen
- Entwicklung und Herstellung von Prototypen, Modellfehler erkennemn und behebt und Unterlagen für die Serienfertigung vorbereitet
- Durchführung Endkontrolle und Dokumentation der Ergebnisse
- Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz
Die Ausbildung erfolgt gemäß §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes.
Prüfungen:
- Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
- Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt
Auf Antrag werden besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
z.B. Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Polsterei/Polstermöbel oder Betriebswirt/in der Fachrichtung Möbelhandel